Seit Jahren ist ein beliebtes Verkaufsargument der Vermittlerbranche, dass die Rüruprente pfändungssicher sei. Aus diesem Grund haben gerade Selbständige gerne große Beiträge in einen solchen Vertrag gezahlt. Kombiniert mit der verlockenden Steuerersparnis eine gute Möglichkeit, Kapital pfändungssicher und staatlich gefördert für die Altersversorgung anzulegen. Das BGH sieht die Situation völlig anders.