Investieren in ETFs (Exchange Traded Funds) hat in den letzten Jahren stark an Beliebtheit gewonnen. Sie bieten eine einfache, kosteneffiziente und diversifizierte Möglichkeit, in den Markt zu investieren. In diesem Blogbeitrag werden wir die wichtigsten Aspekte der ETF Anlage beleuchten, um Ihnen einen umfassenden Überblick zu geben. Wir werden erklären, was ETFs sind, wie sie funktionieren, welche Vorteile sie bieten und wie Sie den richtigen ETF auswählen können. Zudem beantworten wir die wichtigsten Fragen, die sich viele Anleger stellen.
Die wirtschaftlichen Folgen der „Corona-Krise“ sind nicht absehbar.
Die Risiken für Kapitalanleger ändern sich fundamental, da klassische, als konservativ geltende
Kapitalanlagen ins Zentrum der Risikobetrachtung rücken.
Bevor wir wussten, dass es Viren mit dem Namen Corona gibt, war Kapitalanlage bereits ein schwieriges Thema. Klassische Kapitalanlagen wie Bankanlagen und Immobilien brachten keine zufrieden stellenden Erträ-ge und auch Bauspar- und Versicherungsanlagen haben unter den niedrigen Marktzinsen gelitten.
Ruhe und Gelassenheit - das sind die herausragenden Attribute, mit denen sich Frauen als die besseren Anleger profiliert haben. Männer sind hingegen auf dem Börsenparkett oft als Jäger unterwegs, sie jagen nach Insiderinformationen und den daraus resultierenden lukrativen Renditen.
Wie viele Aktien sind im Wilshire 5000 Total Market Index enthalten, einem häufig verwendeten Referenzindex für den US-Aktienmarkt? Die logische Antwort auf diese Frage wäre 5.000 Unternehmen, doch in Wirklichkeit umfasste der Index per 31. Dezember 2016 nur rund 3.600 Einzeltitel. Das letzte Mal, dass dieser Index über 5.000 Unternehmen umfasste, war Ende 2005.1 Daran lässt sich auch der generelle Trend am US- Aktienmarkt ablesen. In den letzten zwei Jahrzehnten ging die Zahl der in den USA börsennotierten, öffentlich gehandelten Unternehmen stetig zurück – sollten Anleger über einen Rückgang der dortigen Unternehmen beunruhigt sein?
Im Unterschied zum bisherigen Steuerabzugsverfahren wird ab Januar 2015 die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht mehr auf Meldung des Anlegers hin abgeführt. Zukünftig erhält das Finanzinstitut nach Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit und die dementsprechende Kirchensteuerpflicht der Anleger. Der Kapitalanleger wird damit weiter gläsern und Steuerhinterziehung wird weiter eingedämmt.